Wenn Sie Gluten vermeiden möchten, ist das Lebensmittelallergenkennzeichnungs- und Verbraucherschutzgesetz, das die Hersteller verpflichtet, Weizen und seine Derivate (zusammen mit den sieben anderen Top-Allergenen) auf den Zutatenetiketten eindeutig zu identifizieren, eine erstaunliche Hilfe. Einige Knicke bleiben jedoch bestehen; Zu den größten Problembereichen gehören
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Wie viel Weizen im Produkt enthalten sein muss, um kennzeichnungspflichtig zu sein: Hundertprozentig glutenfrei ist nicht nur unrealistisch, sondern auch nicht prüfbar, obwohl man 100 Prozent weizenfrei testen kann. Das neue Gesetz fordert „Null-Toleranz“, was bedeutet, dass ein Produkt absolut kein Allergen (in diesem Fall Weizen) enthalten darf – daher müssen auch Zutaten, bei denen das beleidigende Protein Gluten entfernt wurde, als allergen gekennzeichnet werden.
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Überetikettierung: Manchmal kennzeichnen Hersteller Lebensmittel als Weizen enthalten, auch wenn dies nicht der Fall ist. Das liegt daran, dass einige Auslegungen des neuen Gesetzes besagen, dass Weizen auf dem Etikett stehen sollte, wenn die ursprüngliche Quelle einer Zutat Weizen war – selbst wenn dieser Weizen zum Zeitpunkt der Verarbeitung des Produkts vollständig verschwunden ist.
Einige Lebensmittel aus glutenhaltigem Getreide – wie Zitronensäure, Glukosesirup und destillierter Essig (kein Malz) – sind so stark verarbeitet, dass es egal ist, aus welchem Getreide sie stammen. Sie sind und waren nach der Verarbeitung glutenfrei (meistens stammen diese Lebensmittel ohnehin aus glutenfreien Quellen).
Einige Auslegungen des neuen Kennzeichnungsgesetzes können verlangen, dass Unternehmen Weizen auf dem Etikett anbringen, wenn diese Produkte aus Weizen hergestellt wurden; Dies würde den Verbraucher glauben lassen, dass das Produkt Gluten enthält, obwohl dies in Wirklichkeit nicht der Fall ist.
Hersteller können eine Ausnahme beantragen, wenn sie beweisen können, dass der Inhaltsstoff keine schädliche allergene Reaktion auslöst oder wenn sie wissenschaftliche Beweise dafür vorlegen können, dass der Inhaltsstoff keine allergenen Proteine enthält. Dies kann eine Herausforderung sein, denn der Nachweis, dass Weißbrot bei Menschen mit verschiedenen Formen von Glutensensitivität, Autismus, Autoimmunerkrankungen und anderen Erkrankungen Schaden anrichtet, kann schwierig genug sein. Das Gegenteil zu beweisen ist noch schwieriger.